„Sichtbar“ für die Eigentümer sind in der Regel nur die Eigentümerversammlungen bei Wohneigentum, die Finanz- und Instandhaltungsplanung, die Abrechnungen und vereinzelt die direkte Korrespondenz zwischen dem Eigentümer und dem objektzuständigen Sachbearbeiter bei individuellem Anliegen. Die Hausverwaltung übernimmt jedoch darüber hinaus eine Vielzahl wichtiger Aufgaben, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung von Immobilien überhaupt zu gewährleisten. Die Tätigkeiten sind vielfältig und reichen von der Organisation/Durchführung/Nachbereitung von Eigentümerversammlungen bei Wohneigentum, über die Finanzverwaltung, Buchhaltung, Controlling, Forderungsmanagement bis hin zur Überwachung und Koordinierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und Schadensregulierungen.